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Über uns:

koju - das ist die Konferenz der Jugendbeauftragten der evangelisch-reformierten Landeskirchen der deutschen Schweiz. Ziel der koju ist das effektive Gelingen der kirchlichen Jugendarbeit. Diese soll begeistern und fördern, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kirche als wichtige Lebenswelt eröffnen. Zu diesem Zweck unterstützt die koju Jugendarbeitende, Jugendverantwortliche, Jugendverbände und Pfarrpersonen. Zwei Mal jährlich können Gesuche eingereicht werden. Detailierte Informationen dazu finden Sie unter Gesuchseingaben.

Ãœber uns
Dienstleistungen:

koju steht für die kirchliche Jugendarbeit der evangelisch-reformierten Landeskirchen der deutschen Schweiz. Ziel der koju ist das effektive Gelingen der kirchlichen Jugendarbeit. Diese soll begeistern und fördern, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kirche als wichtige Lebenswelt eröffnen. Zu diesem Zweck unterstützt die koju Jugendarbeitende, Jugendverantwortliche, Jugendverbände, Pfarrerinnen und Pfarrer.

 

Seit 1988 engagieren sich die Fachstellen Jugend für:

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  • Austausch von Fachwissen

  • Vernetzung von Projekten und Aktionen

  • Vernetzung mit Jugendverbänden und weiteren Dachorganisationen der Jugendarbeit

  • Spezifische Weiterbildungen

  • Gemeinsame Stellungnahmen

  • Beratungen in Kantonen ohne Fachstelle

  • Vermitteln von Kontakten

 

Seit 1992 leistet die koju im Auftrag der deutschschweizer Kantonalkirchen:

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  • Jährlich zwei Austauschtreffen für Jugendverbände

  • Die Vergabe von Mitteln zur Förderung der kirchlichen und kirchennahen Jugendarbeit

  • Die kantonalen Jugendverantwortlichen sind von ihren Organisationen für diese Aufgabe beauftragt.

Dienstleistungen
Projektbeiträge:

Die Kirchenkonferenz - ein Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchen der deutschen Schweiz - stellt jährlich einen namhaften Betrag zur Förderung der kirchlichen und kirchennahen Jugendarbeit zur Verfügung. Ein Grossteil dieser Mittel fliesst in die Arbeit der kirchennahen Jugendverbände.

 

Für Projekte im kirchlichen oder kirchennahen Jugendarbeit können jedoch auch Starthilfe- und Projektbeiträge ersucht werden. Berücksichtigt werden:

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  • Projekte, die im kirchlichen und kirchennahen Bereich angesiedelt sind.

  • Projekte, die von kirchlichen Institutionen und Kirchgemeinden der Landeskirchen genutzt werden können.

  • Projekte, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einbeziehen.

  • Projekte, die von verschiedenen Organisationen gemeinsam getragen werden und in der Regel interkantonal sind.

 

Termine für die Gesuchseingabe:

 

Zwei Mal jährlich können Gesuche eingereicht werden. Im Jahr 2024 ist dies noch an folgendem Termin möglich:

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  • Eingabe bis 28. April 2024 (Entscheid am 30. Mai 2024)

  • Eingabe bis 27. Oktober 2024 (Entscheid am 25. November 2024)

Projektbeiträge

Für Fragen, die die Administration von Gesuchen oder Sitzungen

betreffen wenden Sie sich an:

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Karin Beutler

Geschäftsstellenleiterin koju

Neubrunnen

CH-8816 Hirzel

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Telefon: 079 509 56 04

Mail: info@koju.ch

 

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an:

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Jens van Harten

Präsident koju und Beauftragter Jugend
Ev.-ref. Landeskirche Kanton Zürich
Telefon: 044 258 91 79 (Bürozeiten: Montag bis Mittwoch)
Mail: jens.van_harten@zhref.ch

Kontakt:
Geschäftsleitung
Kontakt
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