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Über uns:

koju - das ist die Konferenz der Jugendbeauftragten der evangelisch-reformierten Landeskirchen der deutschen Schweiz. Ziel der koju ist das effektive Gelingen der kirchlichen Jugendarbeit. Diese soll begeistern und fördern, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kirche als wichtige Lebenswelt eröffnen. Zu diesem Zweck unterstützt die koju Jugendarbeitende, Jugendverantwortliche, Jugendverbände und Pfarrpersonen. Zwei Mal jährlich können Gesuche eingereicht werden. Detailierte Informationen dazu finden Sie unter Gesuchseingaben.

Ãœber uns
Dienstleistungen:

koju steht für die kirchliche Jugendarbeit der evangelisch-reformierten Landeskirchen der deutschen Schweiz. Ziel der koju ist das effektive Gelingen der kirchlichen Jugendarbeit. Diese soll begeistern und fördern, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kirche als wichtige Lebenswelt eröffnen. Zu diesem Zweck unterstützt die koju Jugendarbeitende, Jugendverantwortliche, Jugendverbände, Pfarrerinnen und Pfarrer.

 

Seit 1988 engagieren sich die Fachstellen Jugend für:

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  • Austausch von Fachwissen

  • Vernetzung von Projekten und Aktionen

  • Vernetzung mit Jugendverbänden und weiteren Dachorganisationen der Jugendarbeit

  • Spezifische Weiterbildungen

  • Gemeinsame Stellungnahmen

  • Beratungen in Kantonen ohne Fachstelle

  • Vermitteln von Kontakten

 

Seit 1992 leistet die koju im Auftrag der deutschschweizer Kantonalkirchen:

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  • Jährlich zwei Austauschtreffen für Jugendverbände

  • Die Vergabe von Mitteln zur Förderung der kirchlichen und kirchennahen Jugendarbeit

  • Die kantonalen Jugendverantwortlichen sind von ihren Organisationen für diese Aufgabe beauftragt.

Dienstleistungen
Projektbeiträge:

Die Kirchenkonferenz - ein Zusammenschluss der evangelisch-reformierten Kirchen der deutschen Schweiz - stellt jährlich einen namhaften Betrag zur Förderung der kirchlichen und kirchennahen Jugendarbeit zur Verfügung. Ein Grossteil dieser Mittel fliesst in die Arbeit der kirchennahen Jugendverbände.

 

Für Projekte im kirchlichen oder kirchennahen Jugendarbeit können jedoch auch Starthilfe- und Projektbeiträge ersucht werden. Berücksichtigt werden:

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  • Projekte, die im kirchlichen und kirchennahen Bereich angesiedelt sind.

  • Projekte, die von kirchlichen Institutionen und Kirchgemeinden der Landeskirchen genutzt werden können.

  • Projekte, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einbeziehen.

  • Projekte, die von verschiedenen Organisationen gemeinsam getragen werden und in der Regel interkantonal sind.

 

Termine für die Gesuchseingabe:

 

Zwei Mal jährlich können Gesuche eingereicht werden. Im Jahr 2024 ist dies noch an folgendem Termin möglich:

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  • Eingabe bis 28. April 2024 (Entscheid am 30. Mai 2024)

  • Eingabe bis 27. Oktober 2024 (Entscheid am 25. November 2024)

Projektbeiträge
Kontakt:

Für Fragen, die die Administration von Gesuchen oder Sitzungen

betreffen wenden Sie sich an:

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Heidi von Känel

Geschäftsstellenleiterin KOJU

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Geschäftsstelle KOJU,

c/o Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

Altenbergstrasse 66

Postfach

CH-3000 Bern 22
 

Telefon: 031 340 26 14

Mail: info@koju.ch

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